Beratung und Kosten
Meine Mandanten erwarten eine qualifizierte Beratung und engagierte Vertretung. Dafür nehme ich mir gern die notwendige Zeit und versuche zugleich, eine möglichst unkomplizierte Betreuung auch per Telefon und e-mail zu gewährleisten.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“ (RVG). Danach bemessen sich die Kosten nach dem Wert der jeweiligen Angelegenheit und dem Umfang des Mandats.
Abweichend von der gesetzlichen Vergütung können Honorarvereinbarungen getroffen werden.
Die Höhe der in Ihrer Angelegenheit voraussichtlich entstehenden Kosten können wir gern in einem ersten Gespräch vorab besprechen.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kläre ich für Sie auch die Kostendeckung und rechne dann direkt mit der Versicherung ab.
Abhängig von den familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen besteht ggf. auch die Möglichkeit Prozeßkostenhilfe zu beantragen.
Im übrigen richtet sich das Mandatsverhältnis nach den berufsrechtlichen Regelungen für Anwälte, die Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de einsehen können.